Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz- Ist das Betreuungsproblem gelöst?

On Juli 4, 2013, Veröffentlicht von , in Beruf und Karriere, By ,,,,,, , mit Kommentare deaktiviert für Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz- Ist das Betreuungsproblem gelöst?

In Ländern wie Frankreich, Finnland und Schweden ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab einem Jahr längt selbstverständlich. In Schweden buhlen die Tagestätten nicht etwa, wie in Deutschland, um Erzieher und Erzieherinnen, sondern um die zu betreuenden Kinder, da es ein großes Angebot an Betreuungseinrichtungen gibt.  In Deutschland sollen ab dem 1. August 2013 jetzt auch Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz haben, die jünger als drei Jahre alt sind.

Löst sich mit dem neuen  Gesetzt das Betreuungsproblem vieler deutscher Eltern?

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Staat dieses Versprechen kaum halten kann. Nach Daten des statistischen Bundesamtes fehlten Anfang 2013 noch rund 150.000 Betreuungsplätze. Außerdem fehlt es im ganzen Land an ausreichend Erziehern und Erzieherinnen, in Berlin sind es rund 1.000 fehlende Fachkräfte. In Baden- Württemberg wurde deshalb das Kinderbetreuungsgesetz verabschiedet, nachdem jetzt neben ausgebildeten Betreuenden auch staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, Grund- und Hauptschullehrer , Kinderkrankenpfleger, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Hebammen und Dorfhelfer in Kitas eingestellt werden können.  In einigen  Bundesländern  versuchen die Städte mit höheren Gehältern Erzieher und Erzieherinnen anzuwerben.  In Stuttgart beispielweise soll das Gehalt um 181 bis 235 Euro angehoben werden.

Trotzdem werden es die Kommunen voraussichtlich kaum schaffen, bis zum 1. August ausreichend Kita-Plätze und Personal bereitzustellen, um allen Eltern den Wunsch nach einem Betreuungsplatz zu erfüllen. Aber wie erfolgreich ist dann eine Klage?

Im Gesetztext heißt es: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung“.  Dabei dürfen die Eltern aber nicht die Kita selbst verklagen, sondern nur die Kommunenverwaltung. Eingeklagt werden können außerdem nur Plätze, die schon geschaffen sind, oder geschaffen werden können.  Wer nach der Klage eine Ablehnung erhält, kann sein Kind in eine private Tagestätte geben und sich die Kosten erstatten lassen. Doch auch die Plätze in privaten Einrichtungen sind knapp. Wenn Eltern für ihr Kind weder einen staatlichen, noch einen  privaten Kita-Platz erhalten, können sie Schadenersatz von der Kommune fordern, weil ein Elternteil nicht arbeiten kann. Arbeitslose und arbeitsuchende Eltern gehen dabei aber leer aus, da in dem Fall kein „Schaden“ entstehe.  Außerdem sieht der Rechtsanspruch keine Ganztagsplätze für alle ein- und zweijährigen Kinder vor. Dieser Anspruch besteht nur, wenn beispielweise beide Elternteile erwerbstätig sind.

Deshalb werden wahrscheinlich auch mit dem rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz, viele Familien leer ausgehen.

 

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