Zweigleisig fahren in Elternzeit

On Juni 2, 2013, Veröffentlicht von , in Beruf und Karriere, By ,,,,,,, , mit Kommentare deaktiviert für Zweigleisig fahren in Elternzeit

Die Karriere geht steil Berg auf, dann klopft ein Kind an die Tür.

Eigentlich sollte es kein Problem für die Berufslaufbahn von deutschen Frauen darstellen, nach der Elternzeit in den alten Job zurückzukehren. Denn Müttern, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitenden angestellt sind und dort mindestens 6 Monate gearbeitet haben, steht eine Teilzeitstelle nach der Babypause zu. Doch die Stelle rechtlich einzuklagen ist ein meist langwieriger und aufwendiger Prozess.

So sehen  auch viele Frauen in Deutschland die Rückkehr in das Berufsleben kritisch. Einer Umfrage des Familienministeriums zufolge beklagen 40 % der Frauen negative Folgen ihrer Elternzeit. Demnach bereuen es 4 von 10 Frauen aus Karrieregründen die Elternzeit in Anspruch genommen zu haben. Bei den Männern stellen 28% negative Auswirkungen auf ihr berufliches Fortkommen fest. Für die Studie wurden 4.000 Väter und Mütter befragt.

Doch der Wiedereinstieg in das Berufsleben ist manchmal einfacher als gedacht.

Frauen, die bei ihrem Arbeitgeber nach der Auszeit keine Teilzeitstelle bekommen, können einen Teilzeitjob in einem anderen Unternehmen annehmen und währenddessen die Elternzeit bei ihrem alten Arbeitgeber weiterhin beanspruchen. Nach spätestens drei Jahren haben die Arbeitnehmerinnen dann trotzdem die Garantie, als Vollzeitkraft in ihr ursprüngliches Unternehmen zurückzukehren, da der Platz für sie freigehalten werden muss.

Denn Arbeitnehmer/innen sind bis zum dritten Lebensjahres ihres Kindes unkündbar. Ihre Firma muss sie freistellen oder ihnen eine Teilzeitstelle anbieten. Mindestens 15 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche dürfen die Mütter oder Väter während der Elternzeit arbeiten – auch bei einem anderen Unternehmen.

Viele wissen von dieser Option erst durch die Diskussionen über die Einführung des Elterngeldes, wodurch der Paragraf  aus dem BEEG (Bundeselterngeldgesetz und Elternzeitgesetz) der dies ermöglicht, in das Licht der Öffentlichkeit gerückt ist.

Demnach müssen sich Arbeitnehmende die Teilzeitstelle bei einem anderen Unternehmen zwar genehmigen lassen, als Grund für eine Ablehnung gelten jedoch nur Wettbewerbsklauseln, die im Arbeitsvertrag stehen könnten.

Es gibt noch keine Zahlen, wie viele Frauen diese Möglichkeit bereits nutzen, doch bleibt zu hoffen, dass sie Unternehmen zum Umdenken mit Angestellten anregt, die in Elternzeit gehen.

 

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