Ungerecht verteilt: Das Weihnachtsgeld

On Dezember 16, 2013, Veröffentlicht von , in Beruf und Karriere, By ,, , mit Kommentare deaktiviert für Ungerecht verteilt: Das Weihnachtsgeld

Es besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld, trotzdem darf sich knapp die Hälfte der deutschen ArbeitnehmerInnen über einen Gehaltsbonus zum Fest freuen. Doch ob Sie zu den Glücklichen gehören, können Sie schwer beeinflussen.  Denn die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des  Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der  Hans-Böckler Stiftung zeigen, dass die Weihnachtsgeldzahlungen von der Branche, von dem Wohnort und auch von dem Geschlecht abhängig sind. Während 57 Prozent der Männer zum Fest mehr Gehalt bekommen, sind es bei den Frauen nur 51 Prozent. Im Westen erhalten 58 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld, im Osten dagegen nur 39 Prozent. Entscheidend ist auch die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Denn 56 Prozent der ArbeitnehmerInnen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen mehr Geld zu Weihnachten, aber nur 45 Prozent der kurzfristig Beschäftigten.

Doch auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf  Weihnachtsgeld besteht, müssen sich die Unternehmen an gewisse Regeln halten. Ob Sie Weihnachtsgeld erhalten, steht zunächst in Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrem Tarifvertrag oder ist in der Betriebsvereinbarung zu finden. Wenn die Zahlung vertraglich vereinbart ist, darf sie der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht einfach abschaffen oder kürzen. Steht im Vertrag es handle sich dabei um eine „freiwillige“ oder „ohne jeden Rechtsanspruch“ gezahlte Leistung, hängt es von dem Chef oder der Chefin ab, ob Sie Weihnachtsgeld erhalten. Steht im Vertrag jedoch, es handele sich um eine „freiwillige, stets widerrufliche“ Leistung, können Sie auf Weihnachtsgeld hoffen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vertragsformulierungen nämlich für ungültig erklärt.

Doch auch wenn das Weihnachtsgeld nicht vertraglich geregelt ist, kann  ein Anspruch auf die Zahlung bestehen. Wenn Ihnen nämlich der Fetstagsbonus schon drei Jahre hintereinander in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt gezahlt wurde, besteht ein Anrecht auf Weihnachtsgeld.  Zahlt ein Unternehmen Weihnachtsgeld ohne Bedingungen, dürfen keine Ausnahmen bei der Zahlung gemacht werden. So haben auch ArbeitnehmerInnnen auf 400 Euro Basis, Teilzeitkräfte und WerkstudentInnen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Jedoch gehen Männer und Frauen, die eine unbezahlte Elternzeit nehmen, meistens leer aus. Wenn Sie sich länger als ein Jahr um den Nachwuchs kümmern, kann Ihnen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das Weihnachtsgeld streichen.

 

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